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Scania
A Region in Europe


as Jahr der Sprachen 2001
Die Sprache Schonens
Schweden, Minderheitensprachen
und die kulturellen Rechte.
Ein Bericht der Stiftung für die Zukunft
Schonens - Stiftelsen Skånsk Framtid
Hintergrund
Es wird allgemein als bedeutungsvolle kulturelle Qualität angesehen, dass es
viele Sprachen gibt. Sprache und Kulturwerte hängen eng zusammen, die vielen
verschiedenen Sprachkulturen gründen auf gemeinsamen Erfahrungen, die ein
Teil des Kulturerbes der Menschheit sind. Die Minderheitensprachen zu
bewahren und damit die kulturelle Vielfalt zu unterstützen, ist deshalb eine
wichtige Aufgabe.
Viele Minderheitensprachen sind in unserer Zeit in
Gefahr. Darum sind eine Anzahl von Initiativen entstanden, die
Minderheitensprachen zu retten, aber die Schwierigkeiten verstärken sich
dadurch, dass es Kräfte gibt, die den Bemühungen um Kultur - und
Sprachenvielfalt direkt entgegenwirken. Um das zu verdeutlichen, ist dieser
Bericht verfasst worden - mit der Situation der schonischen Sprache in
Schweden als Beispiel.
Sprachenvielfalt in
der Welt
Das Summer Institut of Lingustics in USA hat ein Inventar der
Sprachenvielfalt der Welt zusammengestellt und über 6.000 verschiedene
Sprachen gefunden. Aber diese Zahl liegt an der unteren Grenze und es ist
eher wahrscheinlich, dass es sich um nahezu 10.000 Sprachen handelt. Das
Problem, die Anzahl der Sprachen in der Welt zu erfassen, liegt darin, dass
die Anzahl auf staatlichen Angaben beruht. Jeder Staat gibt soviele Sprachen
an, wie sich aus staatlicher Sicht innerhalb der Grenzen eines Staates
befinden und die Angaben sind im höchsten Grad Ausdruck für die Politik des
Staates in Bezug auf Sprachfragen. Eine zentralstaatliche Kulturpolitik hat
daher zur Folge, dass weniger Sprachen angegeben werden, als durch einen
Staat, der auf Kulturvielfalt ausgerichtet ist. Der Staat bestimmt folglich,
welche sprachlichen Ausdrucksformen sich Sprache nennen dürfen. In vielen
Fällen werden lokale und regionale Sprachen als Dialekt bezeichnet. Diese
"Dialekte" werden auf der Liste der Weltsprachen nicht aufgeführt und werden
nicht anerkannt als förderungswürdig durch das EU-Parlament, das hohe
Beiträge für Europas Minderheitensprachen bereitstellt.
In Europa hat man bisher 120 Kulturregionen mit
größtenteils eigenen Sprachen erfasst. Diese Zahl liegt ebenfalls an der
unteren Grenze. Viele Minderheitensprachen sind einfach nicht auf den
offiziellen Listen verzeichnet, weil es innerhalb Europas mehrere Staaten
gibt, die eine Sprachenvielfalt nicht anerkennen wollen. Das internationale
System für Völkerrechte ist während der letzten zwei Jahrhunderte auf der
Basis des Staates als der einzigen, legitimen Instanz mit dem Recht, über
interstaatliche und innerstaatliche Fragen zu entscheiden, aufgebaut worden.
Mit Hinweis auf das Recht eines jeden Staates, innerhalb der eigenen
Staatsgrenzen eigenständige Beschlüsse zu fassen, konnte langfristig eine
Vernichtung der regionalen Kulturwerte ohne wirksamen Widerstand
stattfinden. Dies hat die Minderheitensprachen schwer getroffen.
Sprache oder Dialekt
Es herrscht große Verwirrung über die Begriffe Sprache und Dialekt. Ein
Dialekt ist die Variante einer Hauptsprache, in der er seinen Ursprung hat.
Trotz dieses einfachen Zusammenhanges gibt es große Schwierigkeiten. Wir
haben uns z.B. im Norden angewöhnt, Norwegisch und Schwedisch als zwei
verschiedene Sprachen zu benennen, während die Mundart Dalarnas und
Schonisch als Dialekte bezeichnet werden. Warum ist das so? Unterscheiden
sich Norwegisch und Schwedisch stärker voneinander als Schonisch und
Dalarnas Mundart, sodass wir das erste Paar als Sprache bezeichnen und das
zweite als Dialekt? Ist der Grad des gegenseitigen Verstehens das
Ausschlaggebende? Liegt der Beweis dafür, dass es sich um zwei verschiedene
Sprachen handelt darin, dass Norwegisch und Schwedisch in verschiedenen
Ländern gesprochen werden? Ist es die Tatsache, dass Schonisch und Dalarnas
Mundart im selben Land gesprochen werden, die diese beiden Spielarten zu
Dialekten macht?
Wenn man sich diese Frage aus einer norwegischen
Sprachperspektive anschaut gilt, dass all diese Sprachen aus einer
gemeinsamen nordischen Sprache entstanden sind. Das bedeutet, dass sowohl
Norwegisch, Schwedisch als auch Dänisch als nordische Dialekte beschrieben
werden können. Für das Schonische – d.h. für die historische schonische
Sprache - gilt, dass es dieselben nordischen Sprachwurzeln hat und dass es
außerdem in der Zeit gebildet wurde, als Schonen ein Teil von Dänemark war.
Darum sollte Schonisch auch als nordischer Dialekt bezeichnet werden, - oder
ebenso wie Schwedisch und Norwegisch als skandinavische Sprache.
Es stellt sich die Frage, welches Argument in Bezug
auf Sprachen- und Dialektdefinition relevant ist. Vielleicht ist es gar
nicht möglich, eine völlig schlüssige, wissenschaftliche Definition
herauzufinden. Darum erscheint es angemessen, wenn es um Zukunftsentwicklung
geht, dass die Sprachenfrage als eine kulturpolitische Frage behandelt wird.
Es gibt die Formulierung "eine Sprache ist ein Dialekt, der eine Armee
hinter sich hat" und das sagt etwas darüber aus, wie politisch die
Sprachenfrage wirklich ist.
Vor einigen Jahren wurde der Vorschlag gemacht, auf
den Dialektbegriff völlig zu verzichten und stattdessen von Staatssprachen,
Regionssprachen und Lokalsprachen zu sprechen.Das bedeutet eine Öffnung in
der Frage, weil das die Frage der Sprach- oder Dialektdefinition nicht nur
in das Fachgebiet der Sprachwissenschaften einbezieht, sondern auch in das
politische Fachgebiet. Dadurch wird der völkisch-kulturelle Aspekt der
Sprachenfrage betont, so dass er kulturpolitisch behandelt werden kann.
Kulturpolitisch geht es darum, ob man wirklich
Sprachenvielfalt bewahren und stärken möchte oder nicht. Behandeln wir die
Kulturidentität eines Volkes, die an regionale und lokale Sprachen anknüpft,
als einen Wert oder nicht? Diese Fragestellungen sind wichtig, um auf dem
Gebiet der Sprachen Voraussetzungen für eine neue und tolerantere
Kulturpolitik zu schaffen.
Der machtpolitische Aspekt dieser Problematik
beinhaltet gewissermaßen die Frage: Wer soll das Recht haben, über das "Sein
und Nichtsein" einer Sprache zu bestimmen? Soll wirklich der Staat das Recht
haben zu bestimmen, ob es Sinn macht, eine regionale Sprache zu bewahren, zu
pflegen und zu entwickeln? - oder soll es die Bevölkerung tun, die diese
Sprache benutzt und für die sie der Kulturgrund ist? Das ist der Kern der
heutigen sprachpolitischen Herausforderung. Soll die Existenz oder Bedeutung
einer Sprache von oben bestimmt werden oder von innen heraus, aus der
Gesellschaft oder aus der Bevölkerung?
Es hat sich in letzter Zeit immer deutlicher gezeigt,
dass die so genannten Nationalstaaten für die neue technische und
wirtschaftliche Realität zu klein und gleichzeitig für die demokratischen,
kulturellen und sprachlichen Fragen zu groß sind. Mehrere europäische
Konventionen und Verträge haben in den letzten Jahren Kultur- und
Sprachfragen dem regionalen Bereich zugeordnet. Das stimmt mit der
allgemeinen Auffassung der Bevölkerung überein, dass nämlich die regionalen
und lokalen Sprachen denen "gehören", die sie sprechen und nicht dem
Staatsapparat. Hier herrscht folglich ein Konflikt zwischen dem Staat
einerseits und den Konventionen und der Bevölkerung andererseits.
Dieser Konflikt kann u.a. durch die Art, wie die
schonische Sprache in Schweden behandelt wird, beleuchtet werden, - vor dem
Hintergrund der kulturellen menschlichen Rechte, die hier kurz erwähnt
werden sollen.
Aktivitäten auf dem
Gebiet der Sprachen der EU und des Europarates
EU und Europarat sind darauf aufmerksam geworden, dass die Vielfalt der
Kultursprachen in Gefahr ist zu verarmen. In den EU-Dokumenten von
Maastricht und Amsterdam wird angedeutet, dass Kultur- und Sprachfragen
andere Grenzen haben als Staaten. Darum wurde im Maastricht-Vertrag und
nochmals verstärkt im Vertrag von Amsterdam zum ersten Mal ein politisches
Forum für Regionen geschaffen - das Regionskomitee. Außerdem wurde in diesem
Übereinkommen festgelegt, dass Sprach- und Kulturfragen in dem
Regionskomitee behandelt werden sollen, bevor in Fragen, die diese Gebiete
betreffen, Beschlüsse gefasst werden.
Es gibt heute ein allgemeines Verständnis dafür, dass
viele Staatsmächte in Europa weder die Absicht noch den Willen haben, die
europäische Sprachenvielfalt anzuerkennen und zu fördern. Darum sind u.a. im
Europarat Konventionen ausgearbeitet worden, um die Staatsmächte
beeinflussen zu können. Im Besonderen sind es vier Vereinbarungen, die
wichtig sind. Das sind:
- Die Charta des Europarates für Regional- oder
Minderheitensprachen von 1992
- Die Konvention des Europarates zum Schutz
kultureller Minderheiten von 1993
- Die ILO - Resolution 169 von 1989
- Die Charta des Europarates für regionale
Selbstbestimmung von 1997
1. Die Charta des
Europarates für Regional- oder Minderheitensprachen
Die Konventionen für Regional- oder Minderheitensprachen - "European
Charter for Regional or Minority Languages 1992" sind dazugekommen, weil
die Nationalstaaten die Sprachenvielfalt in der Welt nicht zu bewahren
vermögen. Die Bedrohung für viele Sprachen in Europa wie auch in der übrigen
Welt ist groß. Gegenwärtig verschwinden auf der Welt vier Sprachen
monatlich. Es ist damit zu rechnen, dass diese negative Entwicklung
fortschreitet, so dass die Hälfte der Sprachen der Welt im Laufe dieses
Jahrhunderts verschwinden werden. Gegenwärtig sind weltweit etwa 3000
Sprachen bedroht.
Die Konvention des Europarates für Regional- oder
Minderheitensprachen ist vor dem Hintergrund dieser Sprachenverarmung
entstanden. Die Konvention beinhaltet Bestimmungen darüber, dass diejenigen,
die eine Sprache sprechen, auch Einfluss haben sollen auf Maßnahmen, die den
Gebrauch der Sprache betreffen. Das bedeutet in der Praxis, dass alle
Beschlüsse, die Fragen der Sprache und Kultur betreffen, auf politische
Beschlüsse der betroffenen Kulturregion hinweisen sollen. So stellt die
Konvention z.B. fest, dass der Staat dafür sorgen soll, dass mindestens ein
Funk- bzw. Fernsehsender als Alternative zu den staatlichen Sendern in der
betreffenden Region eingerichtet werden soll.
Diese Konvention war in Schweden Gegenstand von zwei
Untersuchungen. Das Ergebnis der ersten Untersuchung Anfang der 90er Jahre
war, dass Schweden sich nicht anschließen müsse, weil "wir in Schweden so
weit vorausliegen, was die Befolgung der Menschenrechte betrifft, dass es
nicht nötig ist, das dadurch zu manifestieren, dass man sich diesem Typ von
Konventionen anschließt" (Zitat eines Beamten der Staatsverwaltung).
Im Zusammenhang mit Schwedens Beitritt zur
Europäischen Union wurde die Frage eines Anschlusses an die UN-Konvention
für Minderheitensprachen aktuell. Die Regierung gab damals eine neue
Untersuchung in Auftrag. Hauptverantwortlich für diese Untersuchung war das
Landwirtschaftsministerium, was viele Bürger erstaunte, weil Sprach- und
Kulturfragen kaum landwirtschaftlicher Art sind. In der Richtlinie des
Landwirtschaftsministeriums vom Mai 1995 stehen u.a. folgende Punkte, die
die offizielle Haltung des Staates verdeutlichen:
- Die Konvention, die als Kulturkonvention angesehen
werden kann, ist dazu gedacht, "geschichtliche", regionale Sprachen und
Minderheitensprachen zu schützen.
- Jeder Staat entscheidet mit gewissen
Einschränkungen selbst, an welche Abschnitte oder Punkte er sich
anschließt.
- Es ist für einen Staat möglich, anzuerkennen, dass
eine gewisse Minderheitensprache innerhalb der Landesgrenzen gesprochen
wird. Er kann aber darauf verzichten, die Bestimmungen anzuwenden.
- Die Konvention sieht nicht vor, weder Dialekte noch
Einwanderesprachen zu schützen.
- Jeder Staat bestimmt selbst, ob eine Sprache von so
vielen gesprochen wird, dass sie der Konvention entspricht.
- Ein Vorschlag für die Finanzierungskosten wird
aufgestellt mit der Auflage, dass die Gesamtausgaben des öffentlichen
Sektors nicht steigen dürfen.
Aus dieser Zusammenstellung geht deutlich zweierlei
hervor; teils, dass der schwedische Staat sich das Recht nimmt, die Zukunft
der regionalen Sprachen zu bestimmen und teils, dass die Regierung schon in
der Anweisung an die Untersuchungsgruppe, direkt oder indirekt, festgelegt
hat, welche Einschränkungen dem Untersuchungsresultat auferlegt waren.
Das Landwirtschaftsministerium ernannte ein Komitee -
Minderheitensprachkomitee -, das 1997 seine Bedenken äußerte, einige Jahre
verspätet. Die regionalen Sprachen Schwedens wurden als bestehende
schwedische Dialekte und als nicht unter dieBestimmungen der Konvention
fallend abgefertigt. Sowohl die Bedenken des Minderheitensprachkomitees, als
auch die der Reichstagsproposition der Regierung sind von deutlichen Mängeln
geprägt, u.a. folgenden:
- Die Regierung nahm in ihrer Proposition keinen
Bezug zu wichtigen Teilen des Inhalts und Umfangs der genannten
Minderheitensprachenkonvention.
- Dem regionalen Sprachenmuster in Schweden wurde
keine Beachtung geschenkt, obwohl dieses Muster einen zentralen Teil des
Konventionstextes ausmacht.
- Die Regierung sah völlig davon ab, dass die EU,
laut Maastricht- und Amsterdamverträge, Sprachen- und Kulturfragen zu den
regionalen Aufgaben gerechnet hatte und nicht zu denen der zentralen
Organe, was schon bei den Vorarbeiten zu der Proposition der Fall war.
- Die Regierung machte in aller Öffentlichkeit einen
Fehler und überging eine regionale Debatte, die in Kultur - und
Sprachfragen dieser Art notwendig ist. Die Frage des Überlebens einer
Regionalsprache ist nicht eine Frage, die hinter geschlossenen Türen
erörtert werden kann.
- Die Regierung verschleierte die Frage, indem der
ursprüngliche englische Text der Konvention in wesentlichen Punkten falsch
übersetzt wurde. "Charter on Regional or Minority Languages" wurde mit
"Europäische Verordnung für Landesteile - oder Minderheitensprache"
übersetzt. Der Regionsbegriff ist in europäischem Zusammenhang nicht
identisch mit "Landesteil", sondern ist ein grenzüberschreitender Begriff,
während "Landesteil" innerstaatlich ist. Das ist ein wesentlicher und
bedeutsamer Unterschied in Menschenrechtszusammenhängen. Es ist
erstaunlich, dass die Manipulation bei der Ûbersetzung zentraler,
prinzipieller Teile einer internationalen Konvention dem Gesetzgeber
entgehen konnte, zumal auf den Übersetzungsfehler aufmerksam gemacht
wurde.
- Eine weitere Verschleierung der Sprachenfrage
geschah dadurch, dass man in der Proposition zwei verschiedene Sachfragen-
und Untersuchungsbedenken zusammenfasste und die Proposition "Stufe auf
dem Weg zu einer Minoritätenpolitik" nannte. Die Proposition beinhaltete
dadurch zwei verschiedene Fragen: teils den Anschluss an die Konvention
für Minderheitensprachen des Europarates und teils den Anschluss an eine
ganz andere Konvention, nämlich die Konvention des Europarates für
nationale Minderheiten. Das machte es für Aussenstehende - nicht zuletzt
für Reichstagsbeamte - schwer, Stellung zu den beiden Fragen zu beziehen.
Der Reichstag erkannte die Proposition der Regierung
"Stufe auf dem Weg zu einer Minoritätenpolitik" am 2. Dezember 1999 an. Das
regionale Sprachenmuster in Schweden – darunter die schonische Sprache -
erhielt durch diesen Beschluss weder eine Erwähnung noch eine Anerkennung.
2. Die Konvention des
Europarats zum Schutz kultureller Minoritäten
Es ist allgemein bekannt, dass der größte Feind eines kleineren Staates der
Nationalstaat ist. Nationalstaaten haben zum Ziel gehabt, andere nationale
Gruppen außerhalb ihrer Grenzen zu assimilieren. Seit ihrem Aufkommen haben
ein Teil der europäischen Staaten versucht, eine offensive
Assimilierungspolitik zu betreiben. In Schweden nennt man diese Politik
"Integration". Die Staatsmacht versucht innerhalb ihrer Grenzen ein
homogenes Nationalvolk zu schaffen.
In Staaten, die sich dem Aufbau einer Einheitskultur
verschrieben haben, geraten Minderheitensprachen zunehmend unter Druck.
Wegen dieses Typs zentralistisch begründeter Kulturpolitik, hat der
Europarat eine Konvention zum Schutz europäischer Minderheiten-sprachen und
regionaler Besonderheiten ausgearbeitet.
Die Konventionen enthalten eine lange Reihe
weitgehender Rechte für Minderheitensprachen in Europa; das Recht, auf
verschiedenen Gebieten die eigene Sprache anzuwenden, Unterricht in der
eigenen Sprache über die eigene Kultur und die eigenen Geschichte erhalten
zu können, als auch das Recht, z.B. Plätze und Straßen in der eigenen
Sprache auszuschildern.
Die Konvention "Convention for the Protection of
National Minorities", wo es um den Schutz kultureller Minderheiten geht, war
Gegenstand verschiedener Untersuchungen. In einer UD- Promotion heißt es:
Die Konvention beinhaltet keine Definition des Begriffes nationale
Minderheiten, und zwar deshalb, weil man einsah, dass man sich niemals über
eine solche würde einigen könnte. Niemals wurde erwähnt, dass Schweden der
Staat war, der am kräftigsten im Europarat dagegen protestierte, im
Konventionstext das Wort "Volk" anzuwenden. Es wurde gefordert, dass der
Begriff "Volk" durch "Bevölkerung" ersetzt wurde. Schweden wollte nicht
riskieren, dass der offizielle Mythos von einem homogenen "schwedischen Volk
mit einer Geschichte,einer Sprache, einer Kultur" in Frage gestellt wurde.
3. ILO - Resolution
169
Schweden hat nicht, im Gegensatz zu Finnland und Norwegen, die FN/ILO
Resolution unterzeichnet oder ratifiziert, die "ILO Resolution Nr. 169", die
der Ursprungsbevölkerung auf verschiedenen Ebenen Rechte einräumt, nicht
zuletzt territoriale. Nach schwedischer Ansicht gilt diese Resolution für
die Samen. Es ist besonders Paragraph 14, ( er gibt den Samen das Recht, die
Landesgebiete, die ihnen traditionell und historisch gehören, auch zu
besitzen und über sie zu bestimmen ), mit dem die schwedische Regierung
Probleme hat.
Das "Samenparlament", das in den 90er Jahren
geschaffen wurde, ist so gesehen kein beschließendes Organ und hat deshalb
keine Befugnis, in wichtigen Fragen Entscheidungen zu treffen. Stattdessen
ist es laut Definition eine ratgebende schwedische Behörde. Erstaunlich war
auch, dass Schweden genau den entgegengesetzten Weg ging, als den, der in
der Konvention vorgegeben ist und Mitte der 90er Jahre das alleinige
Jagdrecht der Samen auf Kleinwild einzog. Das steht natürlich dem Geist der
Konvention völlig entgegen.
Vor ein paar Jahren sprach ein in den Massenmedien
auftretender Minister der schwedischen Regierung aus, dass Schweden die
Resolution 169 nicht zu ratifizieren wünsche, denn "man wolle zuerst die
Konsequenzen in den beiden Nachbarländern Norwegen und Finnland auswerten,
bevor Schweden sich der Resolution anschließen könne".
In diesem Zusammenhang ist es interessant zu bemerken,
dass Schweden auch nicht die Konvention des Europarates für die
Menschenrechte von 1995 in das Schwedische Recht aufgenommen hat. Schweden
war absolut einer der letzten Staaten Westeuropas, der das machte. Dies
geschah am 1. Januar 1995, weil es eine Bedingung für die Mitgliedschaft in
der EU war , 46 Jahre nach der Schaffung der Konvention.
4. Die Charta des
Europarats für regionale Selbstbestimmung
Der Europarat führte 1995 ein neue Konvention ein, - die Europäische Charta
für Selbstbestimmung, - die das Verhalten zwischen Staaten und Regionen in
dem neuen "Europa der Regionen", welches allmählich heranwächst, regeln
soll. Viele europäische Staaten haben die Konvention unterschrieben und
ratifiziert, damit sie Gültigkeit erlangt. Rein formell ist die Konvention
für Schweden nicht gültig, weil man es vorgezogen hat, sie nicht zu
unterschreiben bzw. zu ratifizieren. Trotzdem wird es schwierig sein, gegen
den geistigen Inhalt zu verstoßen, weil Schweden jetzt ein Teil der
Europäischen Gemeinschaft ist.
In der Konvention des Europarates für regionale
Selbstbestimmung steht, dass der Staat die Kulturmittel für die Regionen
nicht vorab festlegen soll, was in Schweden faktisch zu fast 100% gemacht
wird. In derselben Konvention ist auch das Subsidaritätsprinzip, das die
Beschlussverteilung zwischen Staat und Region regelt, deutlich beschrieben.
Die historische
schonische Sprache
Die schonische Sprache ist ein gutes Beispiel für die oben beschriebene
demokratische und politische Problemstellung. Schonisch bezeichnet hier die
Sprache, die in Schonen in historischen Zeiten gesprochen wurde und die sich
weiterentwickelte, als Schonen ein Teil des Dänischen Reiches war. Das gilt
auch für die anderen ostdänischen Provinzen Halland, Blekinge und Bornholm.
Die Sprache findet man im schonischen Gesetz seit dem 11. Jahrhundert und
sie wurde von breiten Schichten der Bevölkerung gesprochen. Sie wurde erst
in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als die Volksschule aufkam, auf
Bevölkerungsebene beeinflusst und noch bis vor einer Generation gesprochen.
Deswegen ist diese historische schonische Sprache nicht das Schonisch, das
heute von der Bevölkerung in der Region gesprochen wird. Man kann die alte
Sprache unterschiedlich benennen, aber sie ist in keiner Hinsicht
Schwedisch. Der sprachwissenschaftliche Hintergrund der Sprache ist von
Dozent Helmar Lang beschrieben worden.
Die Situation für die
schonische Sprache
Die Situation für diese alte schonische Sprache ist schwierig und hängt mit
der offiziellen schwedischen Politik zusammen, die darauf hinausläuft, von
Schonens nichtschwedischen Hintergrund abzusehen. Das hat dazu geführt, dass
der schonisch-dänische Hintergrund im Geschichtsunterricht nicht vorkommt
bzw. zu einer ausgeprägten Nivellierung der schonischen Kultur und der
schonischen Ausdrucksformen. Ebenso ist die schonische Sprache "ins Archiv"
verwiesen und auf verschiedene Art lächerlich gemacht worden. Das Verbot für
Angestellte bei Funk und Fernsehen, schonisch zu sprechen, galt bis vor
einigen Jahren.
Ein weiteres Beispiel für den Unwillen der
Zentralmacht wurde deutlich im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die
Proposition, die dem Anschluss Schwedens an die
Minderheiten-sprachenkonvention von 1999 vorausging. Hier weigerte man sich
ganz einfach, mit Kulturorganisationen in Schonen einen Dialog aufzunehmen.
Als das Komitee für Minderheitensprachen ernannt
wurde, stellten zwei Kulturorganisationen in Schonen Berichte und Schriften
über das Muster der Kulturregionen in Schweden und besonders über die
historische Sprache in Schonen zusammen. Es wurde ein Vorschlag gemacht, wie
diese und andere regionale Sprachen in Schweden eine Anerkennung in der
Proposition für eine neue schwedische Kulturpolitik erhalten könnten. Der
Vorschlag basierte auf den verschiedenen Konventionstexten des Europarates
für Sprache und Kultur. Bei diesen beiden Organisationen handelte es sich um
die Stiftung für Schonens Zukunft, Stiftelsen Skånsk Framtid (SSF), und die
Skånska Akademien, die sich beide unabhängig voneinander an die
Untersuchungsgruppe, die Regierung und an den Ausschuss wandten. SSF
gründete die Schriften u.a. auf die Konventionstexte über kulturelle Rechte
und auf die Beurteilungen dänischer Sprachforscher, während sich die Skånska
Akademien auf bedeutende sprach-wissenschaftliche Kompetenz im eigenen
Vorstand berief.
Es ist die Absicht, mit dieser und mit früheren
Schriften das Wissen über die schonische Sprache zu vertiefen und das
Überleben der schonischen Sprache sicherzustellen, so dass zukünftige
Generationen:
- ein Verständnis für die eigene Kultur gewinnen,
- einen Zugang zu dem Schriftgut des schonischen
Kulturerbes erhalten,
- Respekt für die eigene Sprache und die kulturellen
Ausdrucksformen entwickeln, was Stolz und Selbstvertrauen bei den Menschen
schafft.
Es geht bei all dem nicht darum, die schwedische
Sprache durch die schonische zu ersetzen. Die Erfahrungen in anderen Teilen
Europas zeigen einerseits, dass es sowohl möglich als auch wünschenswert
ist, mehrere Sprachen anzuwenden und andererseits, dass es den Menschen viel
bedeutet, wenn sie eine besondere Heimatsprache haben. Mehr Sprachkönnen im
täglichen Leben erhöht damit die Kulturqualität. Die Aneignung einer
weiteren Sprache schließt die andere nicht aus, sondern bereichert sie.
Die Frage der Sprachen hat auch nichts zu tun mit
ethnischer Gruppenzugehörigkeit. Sprache ist eine der kulturellen
Ausdrucksformen, die sich an Regionen knüpft und diesen eine besondere
Prägung gibt. In der heutigen globalen Welt ziehen die Menschen aus und ein
in den Regionen. Auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen und sie zu
pflegen, ist an einen Ort gebunden, an die Kulturregion, und nicht an die
Menschen, die sich zufällig in der entsprechenden Region befinden.
Folgende Schriftstücke wurden von verschiedenen
Kulturorganisationen in Schonen - NGOs - den verschiedenen öffentlichen
Instanzen zugestellt, welche diese Fragen - vor Schwedens Anschluss an die
Konventionen für Minderheitensprachen des Europarates - bearbeiteten, u.a.
dem Komitee für Minderheitensprachen, der Landwirtschaftsbehörde und der
Regierung:
Keines dieser Schriftstücke wurde beantwortet, obwohl
nachgefragt wurde. Dieser Mangel an Wille, mit den Mitbürgern und
Intressenorganisationen außerhalb der öffentlichen Kreise zu kommunizieren,
erscheint außerordentlich merkwürdig, zumal Schweden die Frage nach
Öffentlichkeit in der Verwaltung so kräftig betont. In dieser Angelegenheit
ist von Seiten der Regierung überhaupt kein Kontakt mit den betreffenden
Kulturorganisationen aufgenommen worden.
Genauso merkwürdig ist es, dass in dem
Auswertungstext, der dem Beschluss des Reichstags über die Frage der
Minderheitensprachen zugrunde liegt, die schonische Sprache als "ein
schwedischer Dialekt" bezeichnet wird. Das ist sowohl historisch als auch
sprachwissenschaftlich völlig falsch. Eine Erklärung darüber, wie sich eine
Sprache in einer Region entwickelt, die während langer Zeit ein Teil
Dänemarks war, - d.h. außerhalb der schwedischen Grenzen bis 1658, - gab es
nicht.
Dies zeigt sehr deutlich, dass Schweden in dieser
Frage nicht zu den vier Konventionen steht, die oben genannt sind.
Notwendige Anmerkungen
Die Staatsmächte in der ganzen Welt müssen sich heute der neue Situation, in
der die kulturellen Menschenrechte anerkannt weden, stellen. Es genügt da
nicht, dafür zu sorgen, dass die konstitutionellen Grundrechte in den
Gesetzestexten eingeschrieben sind. Es ist entscheidend, dass der Staat
aktiv und positiv handelt und in einer solchen Weise, dass die regionalen
Kulturen innerhalb der Grenzen anerkannt werden, sich entwickeln können und
dabei unterstützt werden.
Wenn es um das Ûberleben der Minderheitensprachen in
der Welt geht, sind aktive Einsätze nötig. In Europa werden vom EU-Parlament
Mittel zur Verfügung gestellt für die Unterstützung der
Minderheitensprachen. In Schweden gibt es für die regionalen Sprachen, die
ihre Wurzeln in dänischem, norwegischem und gutnischem Hintergrund haben,
keine Möglichkeit, an der Unterstützung der Sprachen der EU teilzuhaben. Das
kommt nicht daher, dass die betroffenen Menschen das nicht wünschen, sondern
hat damit zu tun, dass der schwedische Staat es unterlassen hat, das
regionale Sprachenmuster im Land vor der Ratifizierung der Konvention des
Europarates für Minderheitensprachen von 1992 anzuerkennen.
Eine regionale
Kulturpolitik, die auf Vielfältigkeit aufbaut
Wenn der Staat als Institution kulturpolitisch positiv funktionieren soll,
ist es gerade in dem neuen "Europa der Regionen", das allmählich
heranwächst, notwendig, dass die Staatsmacht sich eine ganz neue Kultursicht
aneignet. Diese sollte auf dem echten Wunsch gründen, das regionale
Kulturmuster, das im Laufe der Geschichte in den Regionen gewachsen ist, zu
respektieren, zu unterstützen und zu entwickeln. Die Sprachenfrage ist Teil
einer solchen Kulturpolitik.
Für Schweden beinhaltet das:
- dass das Land sich als ein Staat der Regionen und
der kulturellen Vielfalt versteht, d.h. dass Schweden aus Regionen mit
unterschiedlicher Geschichte und unterschiedlichem kulturellem Hintergrund
besteht.
- dass eine logische Regionseinteilung geschaffen
wird, in die historische wie zukunftsorientierte Faktoren einbezogen
werden. Zum Beispiel sollten die historischen, politisch- administrativen
und EU- angepassten Grenzen zusammenfallen.
- dass das Beschlusssystem innerhalb des Staates auf
kommunaler, regionaler und staatlicher Ebene verteilt wird - nach dem
Subsidaritätsprinzip - (Konvention des Europarats für regionale
Selbstbestimmung ).
- dass die Kulturpolitik vollständig regionalisiert
wird, was bedeutet, dass zu bezweifeln ist, ob der Staat überhaupt
Kulturaktivitäten betreiben soll.
- dass staatliche Funk- und Fernsehsender durch
selbstständige, regionale Sender ergänzt werden.
- dass der EU-Repräsentation in z.B. dem
Regionskomitee ein deutliches regionales Mandat eingeräumt wird.
- dass die Verantwortung für Schulen und Ausbildung
regionalisiert wird.
- dass Baufragen, Planungs - und Umweltfragen
regionalisiert werden.
- dass die regionale, politische Repräsentation und
Verantwortung verstärkt und entwickelt wird.
Bedingungen für Fragen
der Minderheitensprachen
Dieser Schrift folgt die Forderung nach einer modernen, auf Regionen
bauenden Kulturpolitik. Diese neue Politik ist in einigen föderalistischen
EU-Staaten schon begründet, in anderen - z.B. Großbritannien, Belgien und
Spanien - ist sie stark im Kommen. Indessen gibt es einige zentralistische
Staaten, u.a. Frankreich und Schweden, die dagegen kämpfen und wo es die auf
Regionen gegründete Kulturpolitik schwerer hat, Fuß zu fassen.
Für Schweden gilt, dass eine neue auf die Regionen
gründende Kulturpolitik geschaffen werden muss, durch die die historischen
und regionalen Sprachen als wichtiger und positiver Teil des gemeinsamen
Kulturerbes verstanden werden. Die Frage sollte von der zentralen
Staatsebene auf regionale Organe verlagert werden, um näher an den Menschen
zu sein, so wie es die Konventionen und Verträge sowohl der EU als auch des
Europarates vorsehen. Dies ist notwendig, um die regionale Sprachenvielfalt
bewahren zu können. Im Rahmen dieser neuen Kulturpolitik wird nochmals die
Forderung nach offizieller Anerkennung der historischen schonischen Sprache
deutlich ausgesprochen.
Marieholm, 21. Februar 2001
Göran Hansson
Marieholm
Peter Broberg
Landskrona
©
SSF
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