Scania
A Region in Europe

 

as Jahr der Sprachen 2001
 

Die Sprache Schonens

Schweden, Minderheitensprachen
und die kulturellen Rechte.

Ein Bericht der Stiftung für die Zukunft Schonens - Stiftelsen Skånsk Framtid

Hintergrund
Es wird allgemein als bedeutungsvolle kulturelle Qualität angesehen, dass es viele Sprachen gibt. Sprache und Kulturwerte hängen eng zusammen, die vielen verschiedenen Sprachkulturen gründen auf gemeinsamen Erfahrungen, die ein Teil des Kulturerbes der Menschheit sind. Die Minderheitensprachen zu bewahren und damit die kulturelle Vielfalt zu unterstützen, ist deshalb eine wichtige Aufgabe.

Viele Minderheitensprachen sind in unserer Zeit in Gefahr. Darum sind eine Anzahl von Initiativen entstanden, die Minderheitensprachen zu retten, aber die Schwierigkeiten verstärken sich dadurch, dass es Kräfte gibt, die den Bemühungen um Kultur - und Sprachenvielfalt direkt entgegenwirken. Um das zu verdeutlichen, ist dieser Bericht verfasst worden - mit der Situation der schonischen Sprache in Schweden als Beispiel.

Sprachenvielfalt in der Welt
Das Summer Institut of Lingustics in USA hat ein Inventar der Sprachenvielfalt der Welt zusammengestellt und über 6.000 verschiedene Sprachen gefunden. Aber diese Zahl liegt an der unteren Grenze und es ist eher wahrscheinlich, dass es sich um nahezu 10.000 Sprachen handelt. Das Problem, die Anzahl der Sprachen in der Welt zu erfassen, liegt darin, dass die Anzahl auf staatlichen Angaben beruht. Jeder Staat gibt soviele Sprachen an, wie sich aus staatlicher Sicht innerhalb der Grenzen eines Staates befinden und die Angaben sind im höchsten Grad Ausdruck für die Politik des Staates in Bezug auf Sprachfragen. Eine zentralstaatliche Kulturpolitik hat daher zur Folge, dass weniger Sprachen angegeben werden, als durch einen Staat, der auf Kulturvielfalt ausgerichtet ist. Der Staat bestimmt folglich, welche sprachlichen Ausdrucksformen sich Sprache nennen dürfen. In vielen Fällen werden lokale und regionale Sprachen als Dialekt bezeichnet. Diese "Dialekte" werden auf der Liste der Weltsprachen nicht aufgeführt und werden nicht anerkannt als förderungswürdig durch das EU-Parlament, das hohe Beiträge für Europas Minderheitensprachen bereitstellt.

In Europa hat man bisher 120 Kulturregionen mit größtenteils eigenen Sprachen erfasst. Diese Zahl liegt ebenfalls an der unteren Grenze. Viele Minderheitensprachen sind einfach nicht auf den offiziellen Listen verzeichnet, weil es innerhalb Europas mehrere Staaten gibt, die eine Sprachenvielfalt nicht anerkennen wollen. Das internationale System für Völkerrechte ist während der letzten zwei Jahrhunderte auf der Basis des Staates als der einzigen, legitimen Instanz mit dem Recht, über interstaatliche und innerstaatliche Fragen zu entscheiden, aufgebaut worden. Mit Hinweis auf das Recht eines jeden Staates, innerhalb der eigenen Staatsgrenzen eigenständige Beschlüsse zu fassen, konnte langfristig eine Vernichtung der regionalen Kulturwerte ohne wirksamen Widerstand stattfinden. Dies hat die Minderheitensprachen schwer getroffen.

Sprache oder Dialekt
Es herrscht große Verwirrung über die Begriffe Sprache und Dialekt. Ein Dialekt ist die Variante einer Hauptsprache, in der er seinen Ursprung hat. Trotz dieses einfachen Zusammenhanges gibt es große Schwierigkeiten. Wir haben uns z.B. im Norden angewöhnt, Norwegisch und Schwedisch als zwei verschiedene Sprachen zu benennen, während die Mundart Dalarnas und Schonisch als Dialekte bezeichnet werden. Warum ist das so? Unterscheiden sich Norwegisch und Schwedisch stärker voneinander als Schonisch und Dalarnas Mundart, sodass wir das erste Paar als Sprache bezeichnen und das zweite als Dialekt? Ist der Grad des gegenseitigen Verstehens das Ausschlaggebende? Liegt der Beweis dafür, dass es sich um zwei verschiedene Sprachen handelt darin, dass Norwegisch und Schwedisch in verschiedenen Ländern gesprochen werden? Ist es die Tatsache, dass Schonisch und Dalarnas Mundart im selben Land gesprochen werden, die diese beiden Spielarten zu Dialekten macht?

Wenn man sich diese Frage aus einer norwegischen Sprachperspektive anschaut gilt, dass all diese Sprachen aus einer gemeinsamen nordischen Sprache entstanden sind. Das bedeutet, dass sowohl Norwegisch, Schwedisch als auch Dänisch als nordische Dialekte beschrieben werden können. Für das Schonische – d.h. für die historische schonische Sprache - gilt, dass es dieselben nordischen Sprachwurzeln hat und dass es außerdem in der Zeit gebildet wurde, als Schonen ein Teil von Dänemark war. Darum sollte Schonisch auch als nordischer Dialekt bezeichnet werden, - oder ebenso wie Schwedisch und Norwegisch als skandinavische Sprache.

Es stellt sich die Frage, welches Argument in Bezug auf Sprachen- und Dialektdefinition relevant ist. Vielleicht ist es gar nicht möglich, eine völlig schlüssige, wissenschaftliche Definition herauzufinden. Darum erscheint es angemessen, wenn es um Zukunftsentwicklung geht, dass die Sprachenfrage als eine kulturpolitische Frage behandelt wird. Es gibt die Formulierung "eine Sprache ist ein Dialekt, der eine Armee hinter sich hat" und das sagt etwas darüber aus, wie politisch die Sprachenfrage wirklich ist.

Vor einigen Jahren wurde der Vorschlag gemacht, auf den Dialektbegriff völlig zu verzichten und stattdessen von Staatssprachen, Regionssprachen und Lokalsprachen zu sprechen.Das bedeutet eine Öffnung in der Frage, weil das die Frage der Sprach- oder Dialektdefinition nicht nur in das Fachgebiet der Sprachwissenschaften einbezieht, sondern auch in das politische Fachgebiet. Dadurch wird der völkisch-kulturelle Aspekt der Sprachenfrage betont, so dass er kulturpolitisch behandelt werden kann.

Kulturpolitisch geht es darum, ob man wirklich Sprachenvielfalt bewahren und stärken möchte oder nicht. Behandeln wir die Kulturidentität eines Volkes, die an regionale und lokale Sprachen anknüpft, als einen Wert oder nicht? Diese Fragestellungen sind wichtig, um auf dem Gebiet der Sprachen Voraussetzungen für eine neue und tolerantere Kulturpolitik zu schaffen.

Der machtpolitische Aspekt dieser Problematik beinhaltet gewissermaßen die Frage: Wer soll das Recht haben, über das "Sein und Nichtsein" einer Sprache zu bestimmen? Soll wirklich der Staat das Recht haben zu bestimmen, ob es Sinn macht, eine regionale Sprache zu bewahren, zu pflegen und zu entwickeln? - oder soll es die Bevölkerung tun, die diese Sprache benutzt und für die sie der Kulturgrund ist? Das ist der Kern der heutigen sprachpolitischen Herausforderung. Soll die Existenz oder Bedeutung einer Sprache von oben bestimmt werden oder von innen heraus, aus der Gesellschaft oder aus der Bevölkerung?

Es hat sich in letzter Zeit immer deutlicher gezeigt, dass die so genannten Nationalstaaten für die neue technische und wirtschaftliche Realität zu klein und gleichzeitig für die demokratischen, kulturellen und sprachlichen Fragen zu groß sind. Mehrere europäische Konventionen und Verträge haben in den letzten Jahren Kultur- und Sprachfragen dem regionalen Bereich zugeordnet. Das stimmt mit der allgemeinen Auffassung der Bevölkerung überein, dass nämlich die regionalen und lokalen Sprachen denen "gehören", die sie sprechen und nicht dem Staatsapparat. Hier herrscht folglich ein Konflikt zwischen dem Staat einerseits und den Konventionen und der Bevölkerung andererseits.

Dieser Konflikt kann u.a. durch die Art, wie die schonische Sprache in Schweden behandelt wird, beleuchtet werden, - vor dem Hintergrund der kulturellen menschlichen Rechte, die hier kurz erwähnt werden sollen.

Aktivitäten auf dem Gebiet der Sprachen der EU und des Europarates
EU und Europarat sind darauf aufmerksam geworden, dass die Vielfalt der Kultursprachen in Gefahr ist zu verarmen. In den EU-Dokumenten von Maastricht und Amsterdam wird angedeutet, dass Kultur- und Sprachfragen andere Grenzen haben als Staaten. Darum wurde im Maastricht-Vertrag und nochmals verstärkt im Vertrag von Amsterdam zum ersten Mal ein politisches Forum für Regionen geschaffen - das Regionskomitee. Außerdem wurde in diesem Übereinkommen festgelegt, dass Sprach- und Kulturfragen in dem Regionskomitee behandelt werden sollen, bevor in Fragen, die diese Gebiete betreffen, Beschlüsse gefasst werden.

Es gibt heute ein allgemeines Verständnis dafür, dass viele Staatsmächte in Europa weder die Absicht noch den Willen haben, die europäische Sprachenvielfalt anzuerkennen und zu fördern. Darum sind u.a. im Europarat Konventionen ausgearbeitet worden, um die Staatsmächte beeinflussen zu können. Im Besonderen sind es vier Vereinbarungen, die wichtig sind. Das sind:

  1. Die Charta des Europarates für Regional- oder Minderheitensprachen von 1992
  2. Die Konvention des Europarates zum Schutz kultureller Minderheiten von 1993
  3. Die ILO - Resolution 169 von 1989
  4. Die Charta des Europarates für regionale Selbstbestimmung von 1997

1. Die Charta des Europarates für Regional- oder Minderheitensprachen
Die Konventionen für Regional- oder Minderheitensprachen - "European Charter for Regional or Minority Languages 1992" sind dazugekommen, weil die Nationalstaaten die Sprachenvielfalt in der Welt nicht zu bewahren vermögen. Die Bedrohung für viele Sprachen in Europa wie auch in der übrigen Welt ist groß. Gegenwärtig verschwinden auf der Welt vier Sprachen monatlich. Es ist damit zu rechnen, dass diese negative Entwicklung fortschreitet, so dass die Hälfte der Sprachen der Welt im Laufe dieses Jahrhunderts verschwinden werden. Gegenwärtig sind weltweit etwa 3000 Sprachen bedroht.

Die Konvention des Europarates für Regional- oder Minderheitensprachen ist vor dem Hintergrund dieser Sprachenverarmung entstanden. Die Konvention beinhaltet Bestimmungen darüber, dass diejenigen, die eine Sprache sprechen, auch Einfluss haben sollen auf Maßnahmen, die den Gebrauch der Sprache betreffen. Das bedeutet in der Praxis, dass alle Beschlüsse, die Fragen der Sprache und Kultur betreffen, auf politische Beschlüsse der betroffenen Kulturregion hinweisen sollen. So stellt die Konvention z.B. fest, dass der Staat dafür sorgen soll, dass mindestens ein Funk- bzw. Fernsehsender als Alternative zu den staatlichen Sendern in der betreffenden Region eingerichtet werden soll.

Diese Konvention war in Schweden Gegenstand von zwei Untersuchungen. Das Ergebnis der ersten Untersuchung Anfang der 90er Jahre war, dass Schweden sich nicht anschließen müsse, weil "wir in Schweden so weit vorausliegen, was die Befolgung der Menschenrechte betrifft, dass es nicht nötig ist, das dadurch zu manifestieren, dass man sich diesem Typ von Konventionen anschließt" (Zitat eines Beamten der Staatsverwaltung).

Im Zusammenhang mit Schwedens Beitritt zur Europäischen Union wurde die Frage eines Anschlusses an die UN-Konvention für Minderheitensprachen aktuell. Die Regierung gab damals eine neue Untersuchung in Auftrag. Hauptverantwortlich für diese Untersuchung war das Landwirtschaftsministerium, was viele Bürger erstaunte, weil Sprach- und Kulturfragen kaum landwirtschaftlicher Art sind. In der Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums vom Mai 1995 stehen u.a. folgende Punkte, die die offizielle Haltung des Staates verdeutlichen:

  • Die Konvention, die als Kulturkonvention angesehen werden kann, ist dazu gedacht, "geschichtliche", regionale Sprachen und Minderheitensprachen zu schützen.
  • Jeder Staat entscheidet mit gewissen Einschränkungen selbst, an welche Abschnitte oder Punkte er sich anschließt.
  • Es ist für einen Staat möglich, anzuerkennen, dass eine gewisse Minderheitensprache innerhalb der Landesgrenzen gesprochen wird. Er kann aber darauf verzichten, die Bestimmungen anzuwenden.
  • Die Konvention sieht nicht vor, weder Dialekte noch Einwanderesprachen zu schützen.
  • Jeder Staat bestimmt selbst, ob eine Sprache von so vielen gesprochen wird, dass sie der Konvention entspricht.
  • Ein Vorschlag für die Finanzierungskosten wird aufgestellt mit der Auflage, dass die Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors nicht steigen dürfen.

Aus dieser Zusammenstellung geht deutlich zweierlei hervor; teils, dass der schwedische Staat sich das Recht nimmt, die Zukunft der regionalen Sprachen zu bestimmen und teils, dass die Regierung schon in der Anweisung an die Untersuchungsgruppe, direkt oder indirekt, festgelegt hat, welche Einschränkungen dem Untersuchungsresultat auferlegt waren.

Das Landwirtschaftsministerium ernannte ein Komitee - Minderheitensprachkomitee -, das 1997 seine Bedenken äußerte, einige Jahre verspätet. Die regionalen Sprachen Schwedens wurden als bestehende schwedische Dialekte und als nicht unter dieBestimmungen der Konvention fallend abgefertigt. Sowohl die Bedenken des Minderheitensprachkomitees, als auch die der Reichstagsproposition der Regierung sind von deutlichen Mängeln geprägt, u.a. folgenden:

  • Die Regierung nahm in ihrer Proposition keinen Bezug zu wichtigen Teilen des Inhalts und Umfangs der genannten Minderheitensprachenkonvention.
  • Dem regionalen Sprachenmuster in Schweden wurde keine Beachtung geschenkt, obwohl dieses Muster einen zentralen Teil des Konventionstextes ausmacht.
  • Die Regierung sah völlig davon ab, dass die EU, laut Maastricht- und Amsterdamverträge, Sprachen- und Kulturfragen zu den regionalen Aufgaben gerechnet hatte und nicht zu denen der zentralen Organe, was schon bei den Vorarbeiten zu der Proposition der Fall war.
  • Die Regierung machte in aller Öffentlichkeit einen Fehler und überging eine regionale Debatte, die in Kultur - und Sprachfragen dieser Art notwendig ist. Die Frage des Überlebens einer Regionalsprache ist nicht eine Frage, die hinter geschlossenen Türen erörtert werden kann.
  • Die Regierung verschleierte die Frage, indem der ursprüngliche englische Text der Konvention in wesentlichen Punkten falsch übersetzt wurde. "Charter on Regional or Minority Languages" wurde mit "Europäische Verordnung für Landesteile - oder Minderheitensprache" übersetzt. Der Regionsbegriff ist in europäischem Zusammenhang nicht identisch mit "Landesteil", sondern ist ein grenzüberschreitender Begriff, während "Landesteil" innerstaatlich ist. Das ist ein wesentlicher und bedeutsamer Unterschied in Menschenrechtszusammenhängen. Es ist erstaunlich, dass die Manipulation bei der Ûbersetzung zentraler, prinzipieller Teile einer internationalen Konvention dem Gesetzgeber entgehen konnte, zumal auf den Übersetzungsfehler aufmerksam gemacht wurde.
  • Eine weitere Verschleierung der Sprachenfrage geschah dadurch, dass man in der Proposition zwei verschiedene Sachfragen- und Untersuchungsbedenken zusammenfasste und die Proposition "Stufe auf dem Weg zu einer Minoritätenpolitik" nannte. Die Proposition beinhaltete dadurch zwei verschiedene Fragen: teils den Anschluss an die Konvention für Minderheitensprachen des Europarates und teils den Anschluss an eine ganz andere Konvention, nämlich die Konvention des Europarates für nationale Minderheiten. Das machte es für Aussenstehende - nicht zuletzt für Reichstagsbeamte - schwer, Stellung zu den beiden Fragen zu beziehen.

Der Reichstag erkannte die Proposition der Regierung "Stufe auf dem Weg zu einer Minoritätenpolitik" am 2. Dezember 1999 an. Das regionale Sprachenmuster in Schweden – darunter die schonische Sprache - erhielt durch diesen Beschluss weder eine Erwähnung noch eine Anerkennung.

2. Die Konvention des Europarats zum Schutz kultureller Minoritäten
Es ist allgemein bekannt, dass der größte Feind eines kleineren Staates der Nationalstaat ist. Nationalstaaten haben zum Ziel gehabt, andere nationale Gruppen außerhalb ihrer Grenzen zu assimilieren. Seit ihrem Aufkommen haben ein Teil der europäischen Staaten versucht, eine offensive Assimilierungspolitik zu betreiben. In Schweden nennt man diese Politik "Integration". Die Staatsmacht versucht innerhalb ihrer Grenzen ein homogenes Nationalvolk zu schaffen.

In Staaten, die sich dem Aufbau einer Einheitskultur verschrieben haben, geraten Minderheitensprachen zunehmend unter Druck. Wegen dieses Typs zentralistisch begründeter Kulturpolitik, hat der Europarat eine Konvention zum Schutz europäischer Minderheiten-sprachen und regionaler Besonderheiten ausgearbeitet.

Die Konventionen enthalten eine lange Reihe weitgehender Rechte für Minderheitensprachen in Europa; das Recht, auf verschiedenen Gebieten die eigene Sprache anzuwenden, Unterricht in der eigenen Sprache über die eigene Kultur und die eigenen Geschichte erhalten zu können, als auch das Recht, z.B. Plätze und Straßen in der eigenen Sprache auszuschildern.

Die Konvention "Convention for the Protection of National Minorities", wo es um den Schutz kultureller Minderheiten geht, war Gegenstand verschiedener Untersuchungen. In einer UD- Promotion heißt es: Die Konvention beinhaltet keine Definition des Begriffes nationale Minderheiten, und zwar deshalb, weil man einsah, dass man sich niemals über eine solche würde einigen könnte. Niemals wurde erwähnt, dass Schweden der Staat war, der am kräftigsten im Europarat dagegen protestierte, im Konventionstext das Wort "Volk" anzuwenden. Es wurde gefordert, dass der Begriff "Volk" durch "Bevölkerung" ersetzt wurde. Schweden wollte nicht riskieren, dass der offizielle Mythos von einem homogenen "schwedischen Volk mit einer Geschichte,einer Sprache, einer Kultur" in Frage gestellt wurde.

3. ILO - Resolution 169
Schweden hat nicht, im Gegensatz zu Finnland und Norwegen, die FN/ILO Resolution unterzeichnet oder ratifiziert, die "ILO Resolution Nr. 169", die der Ursprungsbevölkerung auf verschiedenen Ebenen Rechte einräumt, nicht zuletzt territoriale. Nach schwedischer Ansicht gilt diese Resolution für die Samen. Es ist besonders Paragraph 14, ( er gibt den Samen das Recht, die Landesgebiete, die ihnen traditionell und historisch gehören, auch zu besitzen und über sie zu bestimmen ), mit dem die schwedische Regierung Probleme hat.

Das "Samenparlament", das in den 90er Jahren geschaffen wurde, ist so gesehen kein beschließendes Organ und hat deshalb keine Befugnis, in wichtigen Fragen Entscheidungen zu treffen. Stattdessen ist es laut Definition eine ratgebende schwedische Behörde. Erstaunlich war auch, dass Schweden genau den entgegengesetzten Weg ging, als den, der in der Konvention vorgegeben ist und Mitte der 90er Jahre das alleinige Jagdrecht der Samen auf Kleinwild einzog. Das steht natürlich dem Geist der Konvention völlig entgegen.

Vor ein paar Jahren sprach ein in den Massenmedien auftretender Minister der schwedischen Regierung aus, dass Schweden die Resolution 169 nicht zu ratifizieren wünsche, denn "man wolle zuerst die Konsequenzen in den beiden Nachbarländern Norwegen und Finnland auswerten, bevor Schweden sich der Resolution anschließen könne".

In diesem Zusammenhang ist es interessant zu bemerken, dass Schweden auch nicht die Konvention des Europarates für die Menschenrechte von 1995 in das Schwedische Recht aufgenommen hat. Schweden war absolut einer der letzten Staaten Westeuropas, der das machte. Dies geschah am 1. Januar 1995, weil es eine Bedingung für die Mitgliedschaft in der EU war , 46 Jahre nach der Schaffung der Konvention.

4. Die Charta des Europarats für regionale Selbstbestimmung
Der Europarat führte 1995 ein neue Konvention ein, - die Europäische Charta für Selbstbestimmung, - die das Verhalten zwischen Staaten und Regionen in dem neuen "Europa der Regionen", welches allmählich heranwächst, regeln soll. Viele europäische Staaten haben die Konvention unterschrieben und ratifiziert, damit sie Gültigkeit erlangt. Rein formell ist die Konvention für Schweden nicht gültig, weil man es vorgezogen hat, sie nicht zu unterschreiben bzw. zu ratifizieren. Trotzdem wird es schwierig sein, gegen den geistigen Inhalt zu verstoßen, weil Schweden jetzt ein Teil der Europäischen Gemeinschaft ist.

In der Konvention des Europarates für regionale Selbstbestimmung steht, dass der Staat die Kulturmittel für die Regionen nicht vorab festlegen soll, was in Schweden faktisch zu fast 100% gemacht wird. In derselben Konvention ist auch das Subsidaritätsprinzip, das die Beschlussverteilung zwischen Staat und Region regelt, deutlich beschrieben.

Die historische schonische Sprache
Die schonische Sprache ist ein gutes Beispiel für die oben beschriebene demokratische und politische Problemstellung. Schonisch bezeichnet hier die Sprache, die in Schonen in historischen Zeiten gesprochen wurde und die sich weiterentwickelte, als Schonen ein Teil des Dänischen Reiches war. Das gilt auch für die anderen ostdänischen Provinzen Halland, Blekinge und Bornholm. Die Sprache findet man im schonischen Gesetz seit dem 11. Jahrhundert und sie wurde von breiten Schichten der Bevölkerung gesprochen. Sie wurde erst in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als die Volksschule aufkam, auf Bevölkerungsebene beeinflusst und noch bis vor einer Generation gesprochen. Deswegen ist diese historische schonische Sprache nicht das Schonisch, das heute von der Bevölkerung in der Region gesprochen wird. Man kann die alte Sprache unterschiedlich benennen, aber sie ist in keiner Hinsicht Schwedisch. Der sprachwissenschaftliche Hintergrund der Sprache ist von Dozent Helmar Lang beschrieben worden.

Die Situation für die schonische Sprache
Die Situation für diese alte schonische Sprache ist schwierig und hängt mit der offiziellen schwedischen Politik zusammen, die darauf hinausläuft, von Schonens nichtschwedischen Hintergrund abzusehen. Das hat dazu geführt, dass der schonisch-dänische Hintergrund im Geschichtsunterricht nicht vorkommt bzw. zu einer ausgeprägten Nivellierung der schonischen Kultur und der schonischen Ausdrucksformen. Ebenso ist die schonische Sprache "ins Archiv" verwiesen und auf verschiedene Art lächerlich gemacht worden. Das Verbot für Angestellte bei Funk und Fernsehen, schonisch zu sprechen, galt bis vor einigen Jahren.

Ein weiteres Beispiel für den Unwillen der Zentralmacht wurde deutlich im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Proposition, die dem Anschluss Schwedens an die Minderheiten-sprachenkonvention von 1999 vorausging. Hier weigerte man sich ganz einfach, mit Kulturorganisationen in Schonen einen Dialog aufzunehmen.

Als das Komitee für Minderheitensprachen ernannt wurde, stellten zwei Kulturorganisationen in Schonen Berichte und Schriften über das Muster der Kulturregionen in Schweden und besonders über die historische Sprache in Schonen zusammen. Es wurde ein Vorschlag gemacht, wie diese und andere regionale Sprachen in Schweden eine Anerkennung in der Proposition für eine neue schwedische Kulturpolitik erhalten könnten. Der Vorschlag basierte auf den verschiedenen Konventionstexten des Europarates für Sprache und Kultur. Bei diesen beiden Organisationen handelte es sich um die Stiftung für Schonens Zukunft, Stiftelsen Skånsk Framtid (SSF), und die Skånska Akademien, die sich beide unabhängig voneinander an die Untersuchungsgruppe, die Regierung und an den Ausschuss wandten. SSF gründete die Schriften u.a. auf die Konventionstexte über kulturelle Rechte und auf die Beurteilungen dänischer Sprachforscher, während sich die Skånska Akademien auf bedeutende sprach-wissenschaftliche Kompetenz im eigenen Vorstand berief.

Es ist die Absicht, mit dieser und mit früheren Schriften das Wissen über die schonische Sprache zu vertiefen und das Überleben der schonischen Sprache sicherzustellen, so dass zukünftige Generationen:

  • ein Verständnis für die eigene Kultur gewinnen,
  • einen Zugang zu dem Schriftgut des schonischen Kulturerbes erhalten,
  • Respekt für die eigene Sprache und die kulturellen Ausdrucksformen entwickeln, was Stolz und Selbstvertrauen bei den Menschen schafft.

Es geht bei all dem nicht darum, die schwedische Sprache durch die schonische zu ersetzen. Die Erfahrungen in anderen Teilen Europas zeigen einerseits, dass es sowohl möglich als auch wünschenswert ist, mehrere Sprachen anzuwenden und andererseits, dass es den Menschen viel bedeutet, wenn sie eine besondere Heimatsprache haben. Mehr Sprachkönnen im täglichen Leben erhöht damit die Kulturqualität. Die Aneignung einer weiteren Sprache schließt die andere nicht aus, sondern bereichert sie.

Die Frage der Sprachen hat auch nichts zu tun mit ethnischer Gruppenzugehörigkeit. Sprache ist eine der kulturellen Ausdrucksformen, die sich an Regionen knüpft und diesen eine besondere Prägung gibt. In der heutigen globalen Welt ziehen die Menschen aus und ein in den Regionen. Auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen und sie zu pflegen, ist an einen Ort gebunden, an die Kulturregion, und nicht an die Menschen, die sich zufällig in der entsprechenden Region befinden.

Folgende Schriftstücke wurden von verschiedenen Kulturorganisationen in Schonen - NGOs - den verschiedenen öffentlichen Instanzen zugestellt, welche diese Fragen - vor Schwedens Anschluss an die Konventionen für Minderheitensprachen des Europarates - bearbeiteten, u.a. dem Komitee für Minderheitensprachen, der Landwirtschaftsbehörde und der Regierung:

Keines dieser Schriftstücke wurde beantwortet, obwohl nachgefragt wurde. Dieser Mangel an Wille, mit den Mitbürgern und Intressenorganisationen außerhalb der öffentlichen Kreise zu kommunizieren, erscheint außerordentlich merkwürdig, zumal Schweden die Frage nach Öffentlichkeit in der Verwaltung so kräftig betont. In dieser Angelegenheit ist von Seiten der Regierung überhaupt kein Kontakt mit den betreffenden Kulturorganisationen aufgenommen worden.

Genauso merkwürdig ist es, dass in dem Auswertungstext, der dem Beschluss des Reichstags über die Frage der Minderheitensprachen zugrunde liegt, die schonische Sprache als "ein schwedischer Dialekt" bezeichnet wird. Das ist sowohl historisch als auch sprachwissenschaftlich völlig falsch. Eine Erklärung darüber, wie sich eine Sprache in einer Region entwickelt, die während langer Zeit ein Teil Dänemarks war, - d.h. außerhalb der schwedischen Grenzen bis 1658, - gab es nicht.

Dies zeigt sehr deutlich, dass Schweden in dieser Frage nicht zu den vier Konventionen steht, die oben genannt sind.

Notwendige Anmerkungen
Die Staatsmächte in der ganzen Welt müssen sich heute der neue Situation, in der die kulturellen Menschenrechte anerkannt weden, stellen. Es genügt da nicht, dafür zu sorgen, dass die konstitutionellen Grundrechte in den Gesetzestexten eingeschrieben sind. Es ist entscheidend, dass der Staat aktiv und positiv handelt und in einer solchen Weise, dass die regionalen Kulturen innerhalb der Grenzen anerkannt werden, sich entwickeln können und dabei unterstützt werden.

Wenn es um das Ûberleben der Minderheitensprachen in der Welt geht, sind aktive Einsätze nötig. In Europa werden vom EU-Parlament Mittel zur Verfügung gestellt für die Unterstützung der Minderheitensprachen. In Schweden gibt es für die regionalen Sprachen, die ihre Wurzeln in dänischem, norwegischem und gutnischem Hintergrund haben, keine Möglichkeit, an der Unterstützung der Sprachen der EU teilzuhaben. Das kommt nicht daher, dass die betroffenen Menschen das nicht wünschen, sondern hat damit zu tun, dass der schwedische Staat es unterlassen hat, das regionale Sprachenmuster im Land vor der Ratifizierung der Konvention des Europarates für Minderheitensprachen von 1992 anzuerkennen.

Eine regionale Kulturpolitik, die auf Vielfältigkeit aufbaut
Wenn der Staat als Institution kulturpolitisch positiv funktionieren soll, ist es gerade in dem neuen "Europa der Regionen", das allmählich heranwächst, notwendig, dass die Staatsmacht sich eine ganz neue Kultursicht aneignet. Diese sollte auf dem echten Wunsch gründen, das regionale Kulturmuster, das im Laufe der Geschichte in den Regionen gewachsen ist, zu respektieren, zu unterstützen und zu entwickeln. Die Sprachenfrage ist Teil einer solchen Kulturpolitik.

Für Schweden beinhaltet das:

  1. dass das Land sich als ein Staat der Regionen und der kulturellen Vielfalt versteht, d.h. dass Schweden aus Regionen mit unterschiedlicher Geschichte und unterschiedlichem kulturellem Hintergrund besteht.
  2. dass eine logische Regionseinteilung geschaffen wird, in die historische wie zukunftsorientierte Faktoren einbezogen werden. Zum Beispiel sollten die historischen, politisch- administrativen und EU- angepassten Grenzen zusammenfallen.
  3. dass das Beschlusssystem innerhalb des Staates auf kommunaler, regionaler und staatlicher Ebene verteilt wird - nach dem Subsidaritätsprinzip - (Konvention des Europarats für regionale Selbstbestimmung ).
  4. dass die Kulturpolitik vollständig regionalisiert wird, was bedeutet, dass zu bezweifeln ist, ob der Staat überhaupt Kulturaktivitäten betreiben soll.
  5. dass staatliche Funk- und Fernsehsender durch selbstständige, regionale Sender ergänzt werden.
  6. dass der EU-Repräsentation in z.B. dem Regionskomitee ein deutliches regionales Mandat eingeräumt wird.
  7. dass die Verantwortung für Schulen und Ausbildung regionalisiert wird.
  8. dass Baufragen, Planungs - und Umweltfragen regionalisiert werden.
  9. dass die regionale, politische Repräsentation und Verantwortung verstärkt und entwickelt wird.

Bedingungen für Fragen der Minderheitensprachen
Dieser Schrift folgt die Forderung nach einer modernen, auf Regionen bauenden Kulturpolitik. Diese neue Politik ist in einigen föderalistischen EU-Staaten schon begründet, in anderen - z.B. Großbritannien, Belgien und Spanien - ist sie stark im Kommen. Indessen gibt es einige zentralistische Staaten, u.a. Frankreich und Schweden, die dagegen kämpfen und wo es die auf Regionen gegründete Kulturpolitik schwerer hat, Fuß zu fassen.

Für Schweden gilt, dass eine neue auf die Regionen gründende Kulturpolitik geschaffen werden muss, durch die die historischen und regionalen Sprachen als wichtiger und positiver Teil des gemeinsamen Kulturerbes verstanden werden. Die Frage sollte von der zentralen Staatsebene auf regionale Organe verlagert werden, um näher an den Menschen zu sein, so wie es die Konventionen und Verträge sowohl der EU als auch des Europarates vorsehen. Dies ist notwendig, um die regionale Sprachenvielfalt bewahren zu können. Im Rahmen dieser neuen Kulturpolitik wird nochmals die Forderung nach offizieller Anerkennung der historischen schonischen Sprache deutlich ausgesprochen.

Marieholm, 21. Februar 2001

Göran Hansson
Marieholm

Peter Broberg
Landskrona

© SSF

 
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